CITES: Artenschutz der Zwergen-Schritte
Auch bei der neusten Artenschutzkonferenz von Cites in Genf darf man sich nicht täuschen lassen: Sie hilft,auf die bedrohte Fauna und Flora aufmerksam zu machen, aber für deren Bewahrung und Rettung vor Ort ist noch ungleich mehr notwendig. Hier die jüngsten und wichtigsten Beschlüsse.
Von Matthias Brunner
Basel, 29. August 2019 - Es ist ein Ritual, das sich alle drei Jahre wiederholt: Diesmal trafen sich die 183 Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (Cites) zur Konferenz vom 17. bis zum 28. August in Genf. Artenschützende kritisieren die Ineffizienz von Cites.
So dauere es gemäss Lynn Johnson von der australischen Organisation «Nature Needs More» durchschnittlich zwölf Jahre, bis der Handel für eine Art, die auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Arten stehe, durch Cites geregelt werde.
Zudem sei das Kontrollsystem völlig veraltet, weil es immer noch wie seit Inkrafttreten im Jahre 1975 hauptsächlich auf Papierunterlagen beruhe. Die Einführung eines elektronischen Systems ist bisher an der Finanzierung gescheitert.
Rote Liste: Über 28’000 der bekannten Tierarten vor der Ausrottung bedroht | © Cites
Bleibt untersagt: Handel mit Rhino-Hörnern und Handel mit wilden Elefanten
Doch gibt es von der diesjährigen Konferenz durchaus ein paar positive Beschlüsse zu vermelden:
Erstmals wird der Handel mit Giraffen überhaupt geregelt und begrenzt. Sie wurden in den Anhang II aufgenommen. Ein Antrag, die Giraffen im südlichen Afrika davon auszunehmen, wurde vom Plenum abgelehnt.
Der Antrag von Eswatini (ehemals Swasiland), seine Lager von Rhino-Horn verkaufen zu dürfen, wurde abgelehnt. Damit bleibt der Handel mit Rhino-Horn weiterhin verboten.
Sambia, Botswana, Namibia und Simbabwe wollten eine Lockerung des Verbots für den Elfenbeinhandel anstreben. Doch der Versuch blieb chancenlos. Die Elefanten der vier Länder bleiben im Anhang II gelistet, alle anderen Afrikanischen Elefanten unterstehen dem Anhang I (kein Handel erlaubt).
Lebende afrikanische Elefanten dürfen nur noch in Ausnahmefällen ausgeführt werden.
18 Makohai- und Gitarrenrochenarten werden neu im Anhang II gelistet. Die Meerestiere gelten als stark gefährdet.
Handelseinschränkungen wurden für weitere Tierarten wie asiatische Zwergotter, die Saiga-Antilope und für zahlreiche Reptilien, die als exotische Heimtiere beliebt sind, sowie für die Afrikanische Zeder beschlossen.
Der Vorstoss der Schweizer Delegation, den Zierfischhandel besser zu überwachen, wurde angenommen. Bis zur nächsten Konferenz soll eine Arbeitsgruppe Vorschläge für Schutzmassnahmen ausarbeiten.
Entscheidend wird auch diesmal sein, wie die Vertragsstaaten die anspruchsvollen Massnahmen in der Praxis umsetzen werden. Geschieht dies nicht schnell und effizient, wird Cites Autorität untergraben.